Betriebskostenabrechnung für alle Mieter
Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung inkl. Heizkostenabrechnung (von Wohnungen und Gewerberäume)
Sie haben Ihre Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung erhalten und mit der total überrascht?
Als Mieter können Sie diese Fragen beantworten?
Nein, aber wir können Ihnen gern dabei weiter helfen!
Einen Fachmann zur Überprüfung hinzuziehen ist sehr ratsam.
Betriebskostenabrechnungen sind für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, soll die Betriebskostenabrechnung bei uns prüfen lassen.
Somit wissen Sie dann genau, ob Ihre Abrechnung richtig erstellt wurde.
Wer Zweifel an der Abrechnung hat, der kann die Nachzahlung an den Vermieter zunächst unter Vorbehalt begleichen und seine Abrechnung in Ruhe prüfen lassen.
Bis zu 12 Monate nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung kann man seine Einwände gegen die Abrechnung geltend machen lt. BGB.
Bundesweite Überprüfung der Betriebskostenabrechnung
Ablauf über die Bundesweite Überprüfung der Betriebskostenabrechnung:
1. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, ob es sich um eine Wohnung oder einen Gewerberaum handelt. E-Mail: info@betriebskostenabrechnung-bundesweit.de
Bei Gewerberäume die größer als 200m² sind, nennen Sie bitte die genaue Gesamtfläche bzw. ob es einen größeren Aufwand gibt.
2. Sie erhalten anschließend eine Rückantwort von uns mit allen Informationen (z. B. Rechnungs-Nr. und unsere Bankverbindung usw.).
3. Überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von 25,00 Euro (bzw. ab 29,75 Euro für Gewerbe) auf unser Bankkonto (per Vorkasse).
4. Senden Sie uns bitte per E-Mail, per Post oder per Fax eine Kopie vom Mietvertrag und wenn vorhanden die letzten 2 Betriebskostenabrechnungen als Kopie.
5. Nach Zahlungseingang und Eingang der benötigten Unterlagen wird dann Ihre letzte Betriebskostenabrechnung von uns auf Richtigkeit überprüft.
6. Sie erhalten dann abschließend eine Auswertung zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung von uns. Die Auswertung erhalten Sie entweder per Email oder per Post.
Sollten wir irgendwelche Fehler in der Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung feststellen, dann werden Sie darüber informieren.
Ihre Daten werden wir nicht an dritte weiter geben bzw. nach einer gesetzlichen Frist gelöscht.